Datenschutzstandards für Persönliche

Bewerberdaten

 

Ziel

Ziel dieser Datenschutzstandards für persönliche Bewerberdaten (“Standards”) ist es, eine angemessene und konsistente Absicherung für die Handhabung von Bewerberdaten durch WADACOM Unternehmen zu schaffen.

Die durch Sie mit der Bewerbung für eine Tätigkeit bei WADACOM übermittelten persönlichen Daten (nachfolgend als “Bewerberdaten” oder “Daten” bezeichnet) werden ausschließlich im Rahmen des Einstellungsverfahrens verwendet und in Übereinstimmung mit den nachfolgend beschriebenen WADACOM-Standards für Bewerberdaten und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

Mit der Übermittlung Ihrer Bewerberdaten bestätigen Sie und sind damit einverstanden, dass:

  • Sie die WADACOM-Standards gelesen haben;
  • WADACOM die Bewerberdaten im Einstellungsverfahren – wie in den Standards beschrieben – verwenden darf, und
  • die Bewerberdaten in Übereinstimmung mit den WADACOM-Standards weltweit versandt werden dürfen

Ihr Einverständnis ist für eine Teilnahme am Einstellungsverfahren erforderlich. Erklären Sie sich nicht einverstanden, dann klicken Sie auf die Schaltfläche “x” in der rechten unteren Ecke und das Einstellungsverfahren wird beendet.

Diese Standards sind, soweit nicht anderweitig genannt, nicht Bestandteil eines Anstellungsvertrages, der erfolgreichen Kandidaten angeboten wird.

Umfang

Diese Standards gelten für alle WADACOM Unternehmen, die Bewerberdaten verarbeiten.

Der Begriff Verarbeitung bezieht sich auf einen beliebigen vollständig oder teilweise automatisierten Vorgang, der auf Bewerberdaten ausgeführt wird (z.B. Sammeln, Aufzeichnen, Strukturieren, Speichern, Ändern, Nutzen, Veröffentlichen solcher Daten).

Bewerberdaten sind identifizierbare Informationen über Ihre Person, die Sie oder jemand anders (an Ihrer oder WADACOM’s Stelle) im Rahmen einer Bewerbung für eine Stelle bei WADACOM zur Verfügung stellen.

Diese Standards gelten nicht für anonyme Daten, sowie in Fällen, in denen Pseudonyme verwendet werden. Daten gelten als anonym, wenn die entsprechende Person nicht mehr identifizierbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten oder Arbeit identifizierbar ist. Bei der Verwendung von Pseudonymen werden Namen oder andere persönliche Merkmale so ersetzt, dass die Identifizierung einzelner Personen entweder unmöglich oder zumindest erheblich schwieriger ist.Sind Daten nicht mehr anonym (d.h. sind einzelne Personen wieder identifizierbar) oder lassen die verwendeten Pseudonyme die Identifizierung einzelner Personen zu, gelten diese Standards wieder.

Anwendung der vor Ort geltenden rechtlichen Bestimmungen

Diese Standards stellen einen allgemeinen Mindeststandard für jedes WADACOM Unternehmen im Hinblick auf den weltweiten Schutz von Bewerberdaten dar. WADACOM erkennt an, dass manche Gesetze strengere Anforderungen als die in diesen Standards beschriebenen stellen. WADACOM Unternehmen handhaben Bewerberdaten unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen, die an dem Ort gelten, an dem die Bewerberdaten verarbeitet werden. Bietet das vor Ort geltende Recht einen geringeren Schutz von Bewerberdaten als den durch diese Standards gebotenen, gelten die Anforderungen der Standards.

Grundsätze zur Verarbeitung von Bewerberdaten

WADACOM respektiert Ihr Recht auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und Interessen und beachtet bei der Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten folgende Grundsätze:

  • Die Daten werden fair und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet
  • Die Daten werden ausschließlich für näher bestimmte, zulässige Zwecke gesammelt und nicht auf eine Weise weiterverarbeitet, die diesen Zwecken nicht entspricht
  • Die Datenerhebung erfolgt in einem dem Zweck angemessenen Umfang und geht nicht über das erforderliche Maß hinaus. Beispielsweise können Daten anonymisiert werden, wo dies möglich und angemessen erscheint. Dies hängt ab von der Art der Daten und den mit der beabsichtigten Verwendung verbundenen Risiken
  • Die Daten sind genau und werden gegebenenfalls aktualisiert. Es werden angemessene Schritte unternommen, um falsche oder unvollständige Bewerberdaten zu korrigieren
  • Die Daten werden nicht länger gespeichert, als es der Zweck, zu dem sie gesammelt und verarbeitet werden, erfordert
  • Die Daten werden unter Beachtung der Rechte des Einzelnen verarbeitet (wie in diesen Standards beschrieben oder vom Gesetz gefordert)
  • Es werden angemessene technische, physische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zugang, illegaler Verarbeitung, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Daten getroffen

Datenerfassung

Sie können für die Übermittlung Ihrer Bewerberdaten an WADACOM unterschiedliche Methoden nutzen: (a) E-Mail oder direkte Übergabe an einen WADACOM-Repräsentanten; (b) Online-Einspeisung durch einen Serviceanbieter in eine elektronische Datenbank in den USA, auf die das WADACOM-Personal Zugriff hat, oder (c) die WADACOM-Bewerbungsformulare.

Mit Ihrem Einverständnis oder in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen kann WADACOM gelegentlich weitere Informationen sammeln.WADACOM sammelt beispielsweise Ihre Rückmeldungen und Meinungen (z.B. in Form von Umfragen) zu geschäftlichen Zwecken, etwa zur Verbesserung von Arbeitsabläufen. Die Teilnahme an solchen Umfragen erfolgt freiwillig. Die Ablehnung der Teilnahme ist nicht mit negativen Konsequenzen verbunden. Diese Standards gelten für alle weiteren Informationserhebungen, einschließlich solcher aus Umfragen.

Zwecke der Verarbeitung von Bewerberdaten und Zugriff

WADACOM und WADACOM Unternehmen verarbeiten Bewerberdaten nur zu zulässigen personalwirtschaftlichen Zwecken. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der entsprechenden Einschränkungen und geltenden rechtlichen Bestimmungen. Folgende Zwecke gelten als zulässig:

Identifizieren und/oder Einschätzen von Bewerbern für Stellen bei WADACOM; Treffen einer Entscheidung über die Einstellung einer Person; Aufrechterhalten einer Buchführung über Einstellungspraktiken; Analyse von Einstellungsvorgang und -ergebnissen sowie Durchführen von Hintergrundrecherchen, soweit gesetzlich gestattet (die “Zwecke”).

Verarbeitet ein WADACOM Unternehmen Ihre Bewerberdaten zu anderen als den oben genannten Zwecken, werden Sie über den Umfang der Verwendung sowie die Empfänger der Daten in Kenntnis gesetzt.

Der Zugriff und die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt durch Personen, die am Einstellungsverfahren bei WADACOM beteiligt sind und die einen legitimen Grund für den Zugriff sowie die Verarbeitung besitzen.

Arten von Bewerberdaten

Bewerberdaten umfassen:

  • Familienstand des Kandidaten
  • Frühere Arbeitsverhältnisse
  • Aus- und Fortbildung
  • Entlohnung
  • Feedback des Arbeitgebers
  • Daten aus dem Online-Fragebogen
  • Kontaktinformationen des Bewerbers
  • vorherige Wohnsitze oder Namen des Bewerbers
  • weitere Angaben des Bewerbers (z.B. Begleitschreiben)
  • Führerscheinnummer, sofern für die Stelle erforderlich
  • Referenzen
  • polizeiliches Führungszeugnis (falls gesetzlich gestattet)

Sonderkategorien von Daten

Sollte ein WADACOM Unternehmen Sonderdaten (z.B. Informationen über Rasse oder ethnische Herkunft, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Krankengeschichte oder polizeiliches Führungszeugnis) erfassen müssen, wird die betroffene Person über eine solche Erfassung und Verarbeitung informiert. Falls dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen bezüglich der Verarbeitung sowie insbesondere der Übertragung solcher Daten an Dritte eingeholt. Angemessene Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (z.B. physische Sicherheitsgeräte, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkung) werden abhängig von der Art der Daten und den mit der beabsichtigten Verwendung verbundenen Risiken zur Verfügung gestellt.

Sicherheit und Vertraulichkeit

WADACOM Unternehmen sind bestrebt, angemessene technische, physische und organisatorische Vorkehrungen zum Schutz vor unbefugtem Zugang, illegaler Verarbeitung, Verlust, Beschädigung oder unbefugter Zerstörung der Daten zu treffen.

Sicherheit von Geräten und Daten

Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Bewerberdaten durch Dritte außerhalb von WADACOM werden alle elektronischen Bewerberdaten auf Systemen gespeichert, die durch sichere Netzwerkarchitekturen mit Firewalls und Eindringschutz ausgestattet sind. Von den Servern, auf denen die Bewerberdaten gespeichert sind, werden regelmäßige “Backups” erstellt (d.h., die Daten werden auf einem separaten Datenträger gespeichert), um die nachteiligen Folgen einer unabsichtlichen Löschung oder Zerstörung der Daten zu vermeiden. Die Server befinden sich in Räumlichkeiten mit umfangreichen Sicherheits-, Brandmeldungs- und Brandbekämpfungssystemen.

Zugriffssicherheit

WADACOM Unternehmen beschränken den Zugriff auf solche internen Systeme, auf denen Bewerberdaten gespeichert werden, auf eine ausgewählte Gruppe befugter Benutzer, die über einen eindeutigen Benutzernamen und ein Kennwort Zugriff auf diese Systeme erhalten. Der Zugriff auf Bewerberdaten ist solchen Personen lediglich zum Zweck der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgabe gestattet (z.B. benötigt ein Personalleiter die Kontaktinformationen des Bewerbers, um ein Vorstellungsgespräch zu planen). Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird außerdem von Dritten verlangt, die auf bestimmte Bewerberdaten zugreifen (siehe Abschnitt XI: Übertragen von Daten).

Schulung

WADACOM wird Schulungen abhalten zu den zulässigen und vorgesehenen Zwecken der Verarbeitung von Bewerberdaten, der Notwendigkeit, Daten zu schützen und zu aktualisieren, sowie der Notwendigkeit, die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, auf die Angestellte Zugriff haben. Befugte Benutzer werden diese Standards beachten. WADACOM Unternehmen werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen Disziplinarmaßnahmen ergreifen, falls Bewerberdaten auf eine Weise erfasst, verarbeitet oder verwendet werden, die den Anforderungen dieser Standards widerspricht.

Rechte der Bewerber bezüglich ihrer Daten

Jede betroffene Person kann anfragen, welche Bewerberdaten über sie durch ein WADACOM Unternehmen gespeichert oder verarbeitet werden. Sie erhalten Zugriff auf Bewerberdaten im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen Ihres Heimatlandes, unabhängig vom Standort der Datenverarbeitung und -speicherung. WADACOM Unternehmen, die solche Daten verarbeiten, werden Ihnen diesen Zugriff entweder direkt oder über ein anderes WADACOM Unternehmen gewähren. Senden Sie eine schriftliche Anfrage auf Zugriff an:

Human Resources Data Protection Administrator
Tekfen Tower
Buyukdere Caddesi
No 209 Kat 8 34394
Levent Istanbul Turkey

Switchboard : +90 212 705 7000
Fax                   : +90 212 705 7099
E Mail              : Hello@Wadacom.com

Die Bewerberdaten werden Ihnen für einen angemessenen Zeitraum zugänglich gemacht und WADACOM wird Sie vorab informieren, zu welchen Zeiten Sie die Bewerberdaten einsehen können.

Sie können sich auch an den Human Resources Data Protection Administrator wenden, wenn Sie Fragen zu diesen Standards bzw. Ihren Bewerberdaten haben oder Ihr Einverständnis zurückziehen möchten. Bitte wenden Sie sich nur aus den oben genannten Gründen an den Administrator. Schreiben anderen Inhalts werden nicht beantwortet.

Werden Zugriff oder Richtigstellung verweigert, wird Ihnen der Grund für die Verweigerung mitgeteilt. Außerdem wird die Anfrage und der Grund der Verweigerung schriftlich festgehalten.

Wenn Sie nachweisen können, dass der Zweck, zu dem die Daten verarbeitet werden, nicht mehr zulässig oder angemessen ist, werden die Daten gelöscht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollten Bewerberdaten ungenau oder unvollständig sein, können Sie um eine Änderung der Daten bitten, indem Sie einen neuen Lebenslauf mit den aktualisierten Informationen (z.B. neuer Anschrift oder geändertem Namen) einsenden.

Außerdem können Sie eine E-Mail an Hello@Wadacom.com senden, um Ihr Einverständnis zurückzuziehen.

Übertragen von Daten

Übertragung an andere WADACOM Unternehmen

WADACOM bemüht sich um einen konsistenten und angemessenen Schutz der Bewerberdaten, die von WADACOM Unternehmen verarbeitet und/oder zwischen diesen übertragen werden. Eine Übertragung von Bewerberdaten an ein anderes WADACOM Unternehmen wird als Übertragung zwischen zwei unterschiedlichen juristischen Personen angesehen. Dies bedeutet, dass auch in solchen “gruppeninternen” Fällen eine Datenübertragung nur ausgeführt werden darf, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und:

  • die Übertragung auf einem eindeutigen geschäftlichen Bedürfnis basiert;
  • der Empfänger entsprechende Datensicherheit gewährleistet und
  • der Empfänger die Einhaltung dieser Standards für die Übertragung und spätere Verarbeitung gewährleistet

Übertragung an dritte Personen

  • Ausgewählte dritte Parteien: Es ist manchmal erforderlich, dass WADACOM Unternehmen Bewerberdaten an ausgewählte Dritte weitergeben, die in ihrem Namen Einstellungsdienste durchführen. Diese dritten Parteien dürfen die Daten im Rahmen der Anweisungen durch WADACOM Unternehmen verarbeiten oder Entscheidungen bezüglich der Daten im Rahmen der Bereitstellung ihrer Dienstleistung treffen. In beiden Fällen wählen WADACOM Unternehmen zuverlässige Anbieter aus, die im Rahmen eines Vertrags oder einer anderen rechtlich bindenden Vereinbarung Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. WADACOM Unternehmen fordern von externen Anbietern, dass sie mit diesen Standards arbeiten, oder bei der Handhabung von Bewerberdaten dieselben Schutzmaßnahmen wie WADACOM ergreifen. Solche ausgewählten dritten Parteien haben Zugriff auf Bewerberdaten für den Zweck der Durchführung der Dienstleistungen, die im entsprechenden Vertrag angegeben sind. Ist ein WADACOM Unternehmen der Meinung, dass ein Anbieter diese Verpflichtungen missachtet, werden sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen
  • Andere dritte Parteien: Es ist in folgenden Fällen eventuell erforderlich, dass WADACOM Unternehmen bestimmte Bewerberdaten an andere dritte Parteien weitergeben: (1) im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. an Steuer- und Sozialversicherungsbehörden); (2) zum Schutz der Rechte von WADACOM (z.B. zur Verteidigung in einem Rechtsstreit) oder (3) in einem Notfall, wenn die Gesundheit oder Sicherheit eines Bewerbers in Gefahr ist (z.B. im Brandfall)

Direktmarketing

Ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Bewerbers geben WADACOM Unternehmen Bewerberdaten nicht an Personen außerhalb von WADACOM weiter, um den Bewerbern Produkte oder Dienstleistungen zur persönlichen oder familiären Nutzung (“Direktmarketing”) anzubieten.

Die Einschränkungen in diesem Abschnitt gelten nur für Kontaktinformationen, die im Rahmen der Bewerbung für eine Stelle bei WADACOM gesammelt wurden. Für Kontaktinformationen, die im Zusammenhang mit einer Verbraucher- oder Kundenbeziehung gesammelt wurden, gelten sie nicht.

Automatisierte Entscheidungen

In manchen Ländern gelten Bestimmungen für automatisierte Entscheidungen, also Entscheidungen über eine Person, die lediglich auf der automatisierten Verarbeitung von Daten basieren und die beträchtliche rechtliche Effekte für den Betroffenen erzeugen.

In bestimmten Fällen werden Stellensuchende gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Es werden dann automatisierte Entscheidungen anhand der Antworten des Bewerbers getroffen.

Mit Ausnahme bestimmter Fälle (z.B. der Erfassung über Computer oder Telefon für bestimmte offene Stellen bei WADACOM) treffen WADACOM Unternehmen keine automatisierten Entscheidungen, um Einzelpersonen zu testen oder zu sonstigen Zwecken. Werden automatisierte Entscheidungen getroffen, erhalten die betroffenen Personen Gelegenheit, sich zu der automatisierten Entscheidung zu äußern, indem Sie sich an den Human Resources Data Protection Administrator wenden.

Rechte und Mechanismen zur Durchsetzung

Alle WADACOM Unternehmen gewährleisten, dass diese Standards beachtet werden. Alle Personen, die Zugriff auf Bewerberdaten haben, müssen diese Standards beachten. In manchen Ländern können Verletzungen von Datenschutzbestimmungen Geldstrafen und/oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

Ist eine Person der Meinung, dass bei der Verarbeitung ihrer Bewerberdaten diese Standards missachtet wurden, kann sie ihren Verdacht dem Human Resources Data Protection Administrator mitteilen.

Bezieht sich der Verdacht auf eine angebliche Missachtung dieser Standards durch ein WADACOM Unternehmen, das sich in einem anderen Land als die Person oder das exportierende WADACOM Unternehmen(???) befindet, kann es die Unterstützung des exportierenden Unternehmens anfordern. Dieses WADACOM Unternehmen wird bei der Untersuchung der Umstände der angeblichen Missachtung behilflich sein. Bestätigt sich die Missachtung, werden die exportierenden und importierenden Unternehmen mit anderen Parteien zusammenarbeiten, um die Angelegenheit in einer Weise zu lösen, die den Bestimmungen dieser Standards entspricht.

Kann der Human Resources Data Protection Administrator oder das WADACOM Unternehmen vor Ort den Verdacht nicht aufklären, kann dieser an das Employment Data Privacy Committee von WADACOM weitergeleitet werden. Das Employment Data Privacy Committee unter dem Vorsitz von WADACOMs Chief Privacy Leader besteht aus führenden Experten, die vom geschäftsführenden Management unabhängig sind und die Verantwortung für die Einhaltung dieser Standards sowie für die Lösung aller Probleme tragen, die im Zusammenhang mit der Handhabung von Bewerberdaten durch WADACOM unter diesen Standards entstehen. Sie können sich an das Employment Data Privacy Committee unter der E-Mail-Adresse Hello@Wadacom.com bzw. der Fax nummer +90 212 705 7099 wenden. Das Employment Data Privacy Committee teilt seine Entscheidung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen allen beteiligten Personen mit.

Die in diesen Standards beschriebenen Verfahren ergänzen andere Maßnahmen und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, die von WADACOM angeboten werden oder nach geltendem Gesetz bestehen.

Prüfverfahren

Um die Durchsetzung dieser Standards zu gewährleisten, wählt der Chief Privacy Leader sowie der Global Privacy Council von WADACOM, der aus führenden Datenschutzbeauftragten der einzelnen Unternehmen von WADACOM bestehet, Bewerber- und Einstellungsdatenverfahren aus, die geprüft werden sollen. Zu diesem Zweck setzt WADACOM Mitarbeiter seines Corporate Audit Staff ein, die vom geschäftsführenden Management unabhängig sind. Mitarbeiter des Audit Staff unterstehen dem Corporate Audit Staff des Vice President von WADACOM, zu dem ein unabhängiger Nachrichtenweg zum Audit Committee des Board of Directors von WADACOM besteht. Berichte über die Ergebnisse des Audit Staff werden an WADACOMs Policy Compliance Review Board und/oder WADACOMs Global Privacy Council zur Prüfung und Reaktion weitergeleitet. Das Board oder der Council benötigen einen Aktionsplan, um die Beachtung dieser Standards zu gewährleisten. Sollten diese Vorgänge mit den Ressourcen von WADACOM nicht ordnungsgemäß gehandhabt werden können, erklärt sich WADACOM bereit, eine unabhängige dritte Partei zu bestimmen, die Nachforschungen/Prüfungen von Vorgängen oder Problemen durchführt, die Bewerber- oder Einstellungsdaten unter diesen Standards betreffen.

Information über diese Standards

Neben den Schulungen über diese Standards, gibt WADACOM Informationen über diese Standards an gegenwärtige und neue Angestellte weiter, indem diese auf ausgewählten internen WADACOM-Web sites veröffentlicht werden. Außerdem wird ein Link zu den Standards bei IT-Bewerbungen, bei denen Bewerberdaten erfasst und verarbeitet werden, eingerichtet.

Änderungen der Standards

WADACOM behält sich das Recht vor, diese Standards bei Bedarf zu ändern (z.B. um Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen, WADACOM-Praktiken und -Verfahren oder von durch Datenschutzbehörden geforderten Bestimmungen Folge zu leisten). Der WADACOM Chief Privacy Leader oder dessen Vertreter müssen alle Änderungen an den Standards genehmigen, damit sie in Kraft treten können. Nimmt WADACOM Änderungen an den Standards vor, werden sie zur erneuten Prüfung vorgelegt, falls dies gesetzlich erforderlich ist. WADACOM informiert Angestellte von WADACOM und andere Personen (z.B. Personen, die Bewerberdaten auf WADACOM-Web sites eingeben) über Änderungen an den Standards. Alle Änderungen an den Standards werden auf den entsprechenden internen und externen Web sites veröffentlicht.

Sobald diese Standards implementiert wurden, werden alle vorhandenen gruppeninternen Vereinbarungen und geltenden Datenschutzrichtlinien des Unternehmens, die sich auf die Verarbeitung von Bewerberdaten beziehen, durch die Bedingungen dieser Standards außer Kraft gesetzt. Alle an solchen Vereinbarungen beteiligten Parteien werden über das Implementierungsdatum der Standards in Kenntnis gesetzt.

Verpflichtungen gegenüber Datenschutzbehörden

WADACOM reagiert gewissenhaft und angemessen auf Anfragen von Datenschutzbehörden bezüglich dieser Standards bzw. der Einhaltung geltender Datenschutzgesetze und -bestimmungen. Angestellte von WADACOM, die solche Anfragen erhalten, sollten sich an ihren örtlichen Personalleiter oder Rechtsberater des Unternehmens wenden. WADACOM wird auf Anfrage Namen und Kontaktinformationen entsprechender Ansprechpartner an Datenschutzbehörden weiterleiten. Im Hinblick auf den Transfer von Bewerberdaten zwischen WADACOM Unternehmen werden die übernehmenden und weiterleitenden WADACOM Unternehmen (i) mit der Datenschutzbehörde, die für das weiterleitende Unternehmen zuständig ist, zusammenarbeiten und (ii) deren Entscheidungen unter Einhaltung geltender Gesetze und ordnungsgemäßer Verfahren akzeptieren.

Anhang

Rechte und Pflichten bezüglich innerhalb der EU/EEA erfasster und anderswo verarbeitete Bewerberdaten

Neben den in WADACOMs Datenschutzstandards für persönliche Bewerberdaten (“Standards”) festgelegten bzw. anderweitig vorhandenen Rechten und Pflichten, gelten die folgenden Prinzipien, die durch die Richtlinie 95/46/EC (“Europäischen Datenschutzrichtlinie”) aufgestellt wurden, für Bewerberdaten, die von WADACOM Unternehmen in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum erfasst und anderswo verarbeitet wurden. In Bereichen, in denen dieser Anhang gilt, gelten die Durchsetzungsrechte und -mechanismen, die in den Standards erwähnt werden, auch für die Bestimmungen dieses Anhangs. Die folgenden Punkte sollen Angestellten keine weiteren Rechte gewähren oder weitere Pflichten auferlegen, die über diejenigen hinausgehen, die bereits in der europäischen Datenschutzrichtlinie erwähnt werden:

    1. Stellensuchende können gegen die Verarbeitung ihrer Bewerberdaten Widerspruch einlegen, wenn zwingende in ihrer Person liegende Gründe dafür bestehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn aufgrund der Datenverarbeitung das Leben oder die Gesundheit des Stellensuchenden in Gefahr ist. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Verarbeitung (i) gesetzlich gefordert wird; (ii) unter der ausdrücklichen Genehmigung des Stellensuchenden erfolgt oder (iii) notwendig ist, um eine Vertragsverpflichtung zwischen dem Stellensuchenden und WADACOM zu erfüllen

 

  • Nachdem entsprechende interne Verfahren erschöpft wurden, können Stellensuchende Schadensersatz von einem WADACOM Unternehmen einfordern, falls durch eine Verletzung der Standards (sowie der Bestimmungen dieses Anhangs) durch WADACOM ein Verlust oder persönlicher Schaden entstanden ist. Das WADACOM Unternehmen kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, wenn die in der entsprechenden Situation angemessene Sorgfaltsstandards eingehalten wurden

 

 

  • Sollten in den Standards erwähnte Bedingungen oder Definitionen zweideutig sein, gelten die Definitionen des geltenden Rechts des entsprechenden EU-/EEA-Mitgliedsstaats. Sind im geltenden Recht keine solchen Definitionen enthalten, gelten die Definitionen der europäischen Datenschutzrichtlinie